Bitte beachten: Einlassbedingungen für das Stuttgarter Kinderfest am 26. September 2021 auf dem Schillerplatz

Für den Besuch der Veranstaltung gelten die Regeln der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.

Die maximale Besucherzahl des Kinderfestes ist auf 500 Personen gleichzeitig beschränkt, weswegen auch das Veranstaltungsgelände auf dem Schillerplatz umzäunt ist und nur an einem Eingang (Ecke Altes Schloss/Alte Kanzlei) betreten werden kann. Damit soll gewährleistet werden, dass der Andrang an den Ständen und im Bühnenbereich überschaubar bleibt.

Einlass wird nur Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G-Regelung) gewährt. Kinder und Jugendliche, die regelmäßig in Kita oder Schule getestet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Schüler*innen müssen einen Schülerausweises o.ä. vorlegen. Vor Ort gibt es kein Testangebot. Bitte bringen Sie ggf. einen maximal 24 Stunden alten Schnelltest von einem Corona-Testzentrum mit.

Die Kontaktdaten aller Gäste werden am Eingang dokumentiert – per App (Luca oder Corona Warn App) oder zum Eintragen vor Ort.

Auf dem Veranstaltungsgelände muss durchgängig eine Maske getragen werden. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Maskenpflicht befreit. Bitte halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.

Oberflächen und Gegenstände an den Mitmach-Ständen auf dem Schillerplatz werden regelmäßig gereinigt bzw. desinfiziert.